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Architekten durchlaufen ein breit gefächertes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium, welches je nach Hochschule mindestens 4 bis 5 Jahre dauert. Die Inhalte beinhalten Baugeschichte, Ästhetik, Stadtbautheorie, Baukonstruktion, Entwurf, Projektsteuerung und Baurecht. Nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudienganges müssen Absolventen jedoch noch die nötige Berufserfahrung vorweisen und von der Architektenkammer ihres Bundeslandes anerkannt sein, um den Titel Architekt führen zu dürfen. Erst dann sind sie auch vorlageberechtigt und können Bauanträge für alle Bauprojekte einreichen.
Laut Artikel 1 Absatz 1 des Bayerischen Architektengesetzes ist es die Aufgabe von Architekten, Bauwerke und Stadtentwicklungen gestalterisch, technisch und wirtschaftlich zu planen. Dabei agieren sie in den Bereichen der Baukunst, Ingenieurleistung und Projektleitung. Architekten unterstützen Bauherren bei der individuellen Planung und Umsetzung von Bauvorhaben, kümmern sich um die Baugenehmigung, Werkplanung, Handwerksausschreibungen, Angebote, Aufträge, Rechnungsprüfungen, Material- und Farbauswahl, technischen Lösungen, Koordination der Gewerke, Überwachung von Bauphasen, Terminen und Kosten sowie die Qualitätskontrolle der Bauausführung.
Für alle Bauvorhaben ist ein bei der Architektenkammer oder Ingenieurekammer-Bau registrierter Fachmann erforderlich. Dieser muss eine einschlägige Ausbildung und Erfahrung haben und ist als „bauvorlageberechtigt“ eingestuft, was ihm ermöglicht, Bauanträge für alle Arten von Bauprojekten zu stellen. Architekten sind auch oft bei der Baueingabe von Bauträgern beteiligt.
Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den Baukosten ist ohne individuelle Planung zwischen Bauherr und Architekt nicht möglich. Jeder Bauherr hat unterschiedliche Ansprüche an Wohnfläche, Design und Materialien, und jedes Projekt hat unterschiedliche Anforderungen. Kosten können durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, z.B. Bodenverhältnisse oder den Projektschwierigkeitsgrad. Ein erfahrener Architekt kann jedoch eine präzise Kostenschätzung erstellen und ein festes Budget für die Planung, Materialauswahl und Umsetzung einhalten.
Architekten konnten ihre Leistungen bis 2019 anhand der verbindlichen Bundesverordnung mit dem Namen HOAI abrechnen. Der sogenannten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der EuGH jedoch entschied am 4. Juli 2019, dass die Mindest- und Höchstsätze gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Daher sind Honorare seit dem frei verhandelbar. Die meisten Architekturen und Ingenieure arbeiten aber nach wie vor mit der HOAI.

Die HOAI teilt ein Bauvorhaben in 9 Leistungsphasen ein, für jede Phase ist ein Honorar festgelegt, abhängig von der Investitionssumme und der Komplexität des Projekts. Dadurch ist das Honorar von Anfang an transparent und kalkulierbar.

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sieht 9 Leistungsphasen vor, die einzeln oder im Verbund beauftragt werden können.
LP1: Grundlagenermittlung

LP2: Vorplanung

LP3: Entwurfsplanung

LP4: Genehmigungsplanung

LP5: Ausführungsplanung.

LP6: Vorbereitung der Vergabe

LP7: Mitwirkung bei der Vergabe

LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

LP9: Objektbetreuung
Die genauen Inhalte der Leistungsphasen können hier nachgelesen werden: https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2021/#A10

Durch die Beauftragung eines Architekten als Bauleiter wird ein genaues Protokoll über beauftragte und abgerechnete Kosten geführt. So ist jederzeit ein Vergleich zwischen geplantem Budget und aktuellen Kosten möglich. Wünsche die erst im Bauablauf aufkommen, können so gemeinsam besprochen und der finanzielle Spielraum dafür geschaffen werden.
Bei einem Erstgespräch mit dem Architekten werden üblicherweise Erwartungen und Möglichkeiten des Bauherrn abgestimmt. Ein Bauherr kann den Architekten dann mit den gewünschten Leistungsphasen vertraglich beauftragen. Der Architekt betreut normalerweise alle Phasen von Planung bis Übergabe, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, nur bestimmte Phasen zu beauftragen. Beide Partner schließen einen Werkvertrag ab, und die Zahlung der Leistungsphasen erfolgt je nach Vereinbarung.
Der Architekt ist ein objektiver Ansprechpartner für die individuelle Planung und Übergabe von Bauprojekten. Er ermittelt, ob und wie die Vorstellungen des Bauherren realisierbar sind und passt Entwurf und Budget entsprechend an. Während der gesamten Entwurfs-, Ausschreibungs- und Realisierungsphase bietet er volle Transparenz und tritt als Bauherrenvertreter für dessen Interessen ein. Bei verantwortlicher Objektbetreuung erledigt der Architekt alle Aufgaben wie Terminkoordination, Überwachung der Durchführung und Abnahme – objektiv, qualitäts- und kostenbewusst. Er verdient lediglich sein Honorar, keine Provisionen durch Vermittlungsleistungen.

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